Was bedeutet Mutterschutz bzw. Wochenhilfe?
Die Wochenhilfe dient zum Schutz der Mutter und beginnt in den letzten 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und in den ersten 8 Wochen nach der Geburt (Bei Kaiserschnitt oder Mehrlingsgeburten wird es auf 12 Wochen ausgeweitet). In dieser Zeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Der Beginn des Beschäftigungsverbotes kann aus medizinischen Gründen auch auf einen früheren Zeitpunkt verlegt werden -> Vorzeitige Wochenhilfe.
Kommt es vor dem errechneten Geburtstermin zur Geburt, so verlängert sich der Mutterschutz nach der Entbindung um eben diese Zeit, jedoch auf max. 16 Wochen.
Was bedeutet Wochengeld?
Das Wochengeld ersetzt das durch die Mutterschaft entfallende Einkommen zur Gänze. Hier werden für die Berechnung die letzten 3 Monate eures Nettoeinkommens + anteilig Sonderzahlungen herangezogen. Um sicherzugehen, dass ihr euer Wochengeld auch rechtzeitig bekommt, erinnert euren Dienstgeber eventuell noch vor Beginn der Wochenhilfe eine Arbeits- und Entgeltbestätigung an zuständige Krankenkasse zu senden.
Wie hoch ist das Wochengeld?
Die Höhe des Wochengeldes wird vom Nettoarbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Eintritt des Mutterschutzes berechnet.
Bedeutet: Du nimmst die letzten 3 vollen Kalendermonate VOR Eintritt des Mutterschutz (zB Mutterschutz ab 08.05, Berechnungszeitraum 01.02-30.04). In diesem Fall rechnest du dein Nettoeinkommen von 01.02.-30.04. zusammen und dividierst es durch die Kalendertage (Feb. 28, März 31, April 30 = 89 Tage). So bekommst du deine Basis für das tägliche Wochengeld. Hierzu kommen dann noch ca. 17% Sonderzahlungen.
Die Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten ein Wochengeld in der Höhe des um 80 Prozent erhöhten letzten Bezuges.
Die Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld erhalten ein tägliches Wochengeld in der Höhe des gebührenden täglichen Kinderbetreuungsgeldes.
Auszahlung des Wochengeldes?
Wunder dich nicht, die GKK zahlt nicht am Monatsende aus. Wenn du mit 08.05 in den Mutterschutz gehst, findet die erste Auszahlung am 08.06 + 2-3 Tage Bankweg statt. Du bekommst einige Tage zuvor ein Schreiben der ÖGK indem sie dir die Höhe und das Auszahlungsdatum bekanntgeben.
Wo muss ich das Wochengeld beantragen?
Das Wochengeld musst du bei deiner zuständigen Krankenkasse beantragen. Zusammengefasst brauchst du eine Bestätigung deines Frauenarztes mit deinem Entbindungstermin, deine IBAN und die Arbeits- und Entgeltbestätigung deines Dienstgebers (wird im Normallfall automatisch mittels ELDA vom DG an die GKK übermittelt)
Hier noch ein Auzug der ÖKG:
Vor der Geburt:
- Jedenfalls notwendig ist der ärztlich bestätigte voraussichtliche Entbindungstermin. Bitte achten Sie auf einen leserlichen Arztstempel auf der jeweiligen Bestätigung!
- Wichtig für die Auszahlung des Wochengeldes ist die Angabe Ihrer gültigen Bankverbindung mit IBAN. Bei persönlicher Vorsprache legen Sie bitte auch einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Sollten Sie über kein Girokonto verfügen, wird das Wochengeld per Postanweisung zur Auszahlung gebracht.
- Sollten Sie sich im vorzeitigen Mutterschutz befinden, können Sie uns Ihr Freistellungszeugnis übermitteln. Eine persönliche Vorsprache mit dem Originalzeugnis ist nicht notwendig. Bitte achten Sie darauf, dass das Freistellungszeugnis gut leserlich ist.
- Darüber hinaus benötigen wir bei Dienstnehmerinnen eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Ihrer Dienstgeberin/Ihres Dienstgebers. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber, ob bereits elektronisch eine Bestätigung übermittelt wurde.
Nach der Geburt:
- Die Geburtsbestätigung oder die Geburtsurkunde. Im Regelfall erhalten wir die Geburtsbestätigung in elektronischer Form vom zuständigen Standesamt.
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Im Falle einer Frühgeburt oder einer Kaiserschnittentbindung:
eine ärztliche Bestätigung des Krankenhauses
Mehr dazu auf: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837613